Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Vertragsgrundlage für Digitalisierungs-, Software-, Automatisierungs-, Web- und Beratungsleistungen. Individuelle Angebote und Vereinbarungen gehen vor.
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge zwischen AuraSolution, Inhaber Marcel Granthien, und Auftraggebern über digitale Dienstleistungen, insbesondere Prozessdigitalisierung, Automatisierung, individuelle Tools, Webseiten sowie damit verbundene Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn AuraSolution ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot und dessen Annahme, eine Auftragsbestätigung oder den Beginn der Leistung auf Wunsch des Auftraggebers zustande. Umfang, Ergebnisse, Termine und Vergütung ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt benötigte Inhalte, Zugänge, Informationen, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und sichert zu, dass überlassene Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine angemessen; zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Abstimmung berechnet werden.
4. Leistung und Änderungen
AuraSolution erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht. Änderungen oder Erweiterungen nach Auftragserteilung werden als Zusatzleistung behandelt, sofern sie nicht vom vereinbarten Umfang umfasst sind. Bei Beratungen und Analysen wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet. Soweit KI-gestützte Bestandteile vereinbart werden, können deren Ergebnisse fehlerhaft oder unvollständig sein und müssen vor produktiver Nutzung fachlich geprüft werden.
5. Vergütung und Zahlung
Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise. Umfang und Vergütung aller Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot und dem vereinbarten Aufwand. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer wird ausgewiesen, soweit sie anfällt.
6. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit ein konkret herzustellendes Werk vereinbart ist, wird es nach Fertigstellung zur Prüfung bereitgestellt. Der Auftraggeber teilt wesentliche Mängel innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist mit. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen. Vorbestehende Bestandteile, Standardmodule, Open-Source-Komponenten, Bibliotheken und allgemeines Know-how verbleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern und unterliegen gegebenenfalls eigenen Lizenzbedingungen. Roh-, Entwicklungs- oder Quelldateien werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
8. Drittleistungen
Domains, Hosting, Software-Abonnements, Schnittstellen oder sonstige Leistungen Dritter können zusätzlichen Bedingungen und Entgelten der jeweiligen Anbieter unterliegen. AuraSolution haftet nicht für Änderungen, Ausfälle oder die dauerhafte Verfügbarkeit solcher Drittleistungen, soweit diese nicht von AuraSolution zu vertreten sind.
9. Mängel und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. AuraSolution haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
10. Termine und höhere Gewalt
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Ausfälle von Infrastruktur oder Drittanbietern, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt, verlängern Fristen angemessen.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Seiten behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen angemessen vertraulich. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung.
12. Verbraucherhinweise
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird hierüber gesondert belehrt. Mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist wird nur begonnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Trier Gerichtsstand. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.